Re: GU Vertrag


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 August, 2008 um 23:26:42

Antwort auf: GU Vertrag von Blumenschein am 13 August, 2008 um 17:44:09:

: Hallo in einem GU-Vertrag von 2005 lese ich:

: "Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach §13 VOB/B, anstelle von §13 Nr. 4 Satz 1 VOB/B gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß §638 Abs 1 BGB."

: In diesem Paragraphen geht es aber nur um "Minderung" und nicht um Gewährleistung! Welche Gewährleistungsfristen darf ich denn dann jetzt annehmen? 4 Jahre nach VOB/B §13?
: Vielen Dank für eine Antwort,
: Gruß
: --
: Blumenschein

Meines Erachtens geht aus der Formulierung hervor, dass beabsichtigt ist, die für den Auftraggeber günstigere Variante mit verlängerter Gewährleistungsfrist zu vereinbaren. Daher würde ich davon ausgehen, dass die Benennung des falschen Paragraphen als Tippfehler zu beurteilen ist.



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