Abgeschickt von Ralf Arms am 14 August, 2008 um 12:01:09
Hallo,
ist es korrekt, das einem Sicherheitsdienstleister bei einer Dienstleistung (Baustellensicherung) eine Sicherheitsleistung nach §17 VOB/B abgezogen wird? Die Dienstleistung stellt doch in keinster Weise eine Bauleistung dar?
Danke vielmals an alle antwortenden Teilnehmer!
Gruss