Einfriedung NRW


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Abgeschickt von R. Braun am 15 August, 2008 um 08:44:30

Hallo,
ich habe eine Frage zur Enfriedung eines Grundstückes in NRW.

Ich weiß, dass der Nachbar auf Verlangen sich an einer "ortsüblichen" Einfriedung beteiligen muss.

Wenn das Bauamt bzgl. der "Ortüblichkeit" sagt: "schauen Sie sich um in der Nachbarschaft" und dort Hecken, verschiedenste Zäune etc stehen, was ist dann ortüblich?

Was ist wenn die Nachbarn sich nicht einigen können ob eine Hecke oder ein Zaun errichtet werden soll?

Welche Kosten werden geteilt, wenn ein Nachbar die Einfriedung machen sollen möchte und der andere es selber machen möchte? Kann man auf einer "fachgerechten" Ausführung (sprich vom Fachbetrieb) bestehen?

Vielen Dank für hilfreiche Infos!




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