Einbehaltung eines Geldbetrags aufgrund fehlender Mängelbeseitigung?


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Abgeschickt von Braun am 15 August, 2008 um 12:17:16

Hallo,

wir haben von Nachbarn erfahren das es einen offiziellen Übergabetermin mit dem Bauträger gibt, im Rahmen dessen auch ein Mängelprotokoll erstellt wird. Unabhängig vom Stand der Mängelbeseitigung erhält man den Schlüssel jedoch erst, wenn die letzte Rate vollständig bezahlt ist. Ist das überhaupt rechtens oder besteht ein Rückgbehaltungsrecht (x% der Kaufsumme?).

Danke für Ihre Unterstützung.

Braun



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