Re: Baugenehmigung für Dachflächenfenster?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2008 um 19:40:52

Antwort auf: Re: Baugenehmigung für Dachflächenfenster? von Peter am 15 August, 2008 um 19:09:03:

: : : Hallo zusammen,

: : : in die Dachhaut einer genehmigten Wohnung möchte ich zusätzlich mehrere Dachflächenfenster einbauen lassen. Das betreffende Gebäude befindet sich in NRW.

: : : Benötige ich eine Baugenehmigung oder ist der Einbau von Dachflächenfenstern genehmigungsfrei?

: : : Danke für Eure Antworten.

:
: : Tücke Dachgeschoss ...
: : An sich ist der Einbau des Dachflächenfensters genehmigungsfrei. Sollte jedoch dadurch aus einem bisher als Spitzboden, Abstellraum oder sonstigem Nebenraum genehmigten Raum ein Raum werden, der als Aufenthaltsraum geeignet wäre, ist eine Nutzungsänderung erforderlich, die vom Verfahren genauso abläuft, wie ein Bauantrag.


:
: Danke für die schnelle Antwort! Es handelt sich um eine genehmigte Dachgeschosswohnung, somit keine Nutzungsänderung. Ich möchte lediglich mehr Lichteinfall durch zusätzliche Fenster.

: Wissen Sie das zufällig auch für Niedersachsen? In einer Dachgeschoss-Wohnung in Osnabrück plane ich die gleiche Maßnahme.

: Danke und Gruss

Schauen Sie in der jeweiligen Bauordnung mal unter "genehmigungsfreie Maßnahmen" oder so ähnlich nach (in NRW §65 BauO NRW), dort können Sie dann nachlesen, wofür eine Genehmigung benötigt würde solange nicht eine Nutzungsänderung damit einher geht.



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