Grenznahe Bebauung


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Abgeschickt von Makus am 17 August, 2008 um 09:31:32

Hallo!!!

Ich habe folgendes Problem!
Wir haben ein altes Ökonomiegebäude abgerissen. Dieses steht 1m von der Grundstücksgrenze entfernt. Im Bauantrag blieb die unter Mauer (zur Grenze hin) jedoch stehen. Durch den Abbruch wurde aber diese Mauer total instabil. Darauf wurde sie komplett abgerissen, wobei das Fundament noch drin ist.
Nun ist unser Nachbar auf alle Ämter gerannt und verlangt, das wir jetzt den Mindestabstand von 2,50 aus Brandschutzgründen einhalten müssen. Und das Gebäude hatte nun seinen Bestandschutz verloren. Er steht mit seinem Wohnhaus 40cm von der Grenze weg. Das Landratsamt verlangte von uns Nachreichungspläne und gab uns wieder die Freigabe für diesen Bau. Genehmigt nach LBO §6 Abs.4 Satz 2. Jedoch hat mein Nachbar nun beim Verwaltungsgericht Klage erhoben.
Unser Nachbar hatte 1959 die Auflage Stahlfenster für den Brandschutz einzubauen. Dies hat er aber nicht gemacht. Die neue Wand von uns ist eine Brandschutzmauer.
Hat er irgend eine Chance damit durchzukommen????
Wir wohnen in Baden Württemberg

Dank im voraus für die Antworten!!!

Markus



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