Grenzüberbau


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Abgeschickt von Uwe Rommel am 17 August, 2008 um 12:53:26

Ein Grundstück im thüringer Wald wurde 1976 ordnungsgemäß gepachtet. In der Folge wurde 1976 eine Garage gebaut und 1977 ein Bungalow. Beide Bauten waren ordnungsgemäß genehmigt.
Beim Kauf 1999 wurde eine neue Grundstücksvermessung durchgeführt, die ergeben hat, dass die ehemalige Garage (mittlerweile umgebaut)an der einen Ecke 30 cm und an der anderen Ecke 130 cm auf Nachbars Grundstück steht. Bei der Agnahme der Vermessung durch Gemeinde und Nachbarn wurde dieser Zustand nicht bemängelt. Jetzt soll das Grundstück incl. Grenzüberbau verkauft werden, jedoch bekommt der Neueigentümer kein Darlehen und der Anwalt weigert sich den Verkauf zu beurkunden.
Gibt es hier ein Duldungsrecht bzw. einen Bestandsschutz?



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