Stützmauer an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Thomas Schmidt am 17 August, 2008 um 22:58:59

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Nahbar hat beim bauen sein Grundstück aufgefüllt und daraufhin eine feste Stützmauer aus Pflanzringen in Höhe von 0,8 m direkt an der Grundstücksgrenze errichtet. Da die Grenze entlang der Zufahrt zu unserem Grundstück verläuft, stellt diese Stützmauer eine Gefahr für die Fahrzeuge dar.

Bei der Bauplanung wurden uns folgende Bauvorschriften (Baden-Württemberg) ausgehändigt

1.7 Einfriedungen
Im Plangebiet sind Einfriedungen in Form von Hecken und Zäunen zulässig. Einfriedungsmauern sind bis max. 0,40 Höhe zulässig

1.9 Auffühlungen und Abgrabungen b
Entlang der Grundstücksgrenzen und öffentlichen Verkehrsflächen sind keine Stützmauern zulässig. Es ist ein Abstand von mind.0,50 m einzuhalten.

Unser Nachbar wurde von uns auf den Punkt 1.9 b) hingewiesen und hat uns darauf gedroht, dass er vor der Stützmauer einen 2 m hohen Zaun aufstellt.


Frage1: wie können wir bei dieser Angelegenheit rechtlich vorgehen? Sollen wir erst beim Bauamt schriftlich einen Widerspruch anreichen ohne dabei sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Frage2:
Kann vom Nachbarn bei der Verschiebung der Stützmauer ein Zaun (Maschendrahtzaun) an der Grenze errichtet werden?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort




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