Re: Zaun zum Nachbarn


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dorit am 26 August, 2004 um 10:25:15

Antwort auf: Zaun zum Nachbarn von setter am 23 August, 2004 um 23:51:09:

: Ich habe an meiner rechten Grundstücksseite einen 1,80m hohen und 6m langen Sichtschutzzaun (handelsüblich, gehobene Qualität)aus Holz gebaut.
: Mein Nachbar verlangt nun den Abriss, weil der Zaun ihm nicht gefällt und ihm die Sicht (auf mein Grundstück-woanders kann ernicht hinsehen)nimmt!
: Angeblich darf ich nur einen Zaun in Höhe von 1,25m bauen. Nachforschungen im Nachbarschaftsgesetz Land Brandenburg und in der Brandenburger Bauordnung haben mir nicht wirklich geholfen!
: Wer kann helfen? Wie hoch darf ein Zaun max. sein? Kann mein Nachbar den Abriss verlangen, weil ihm die Sicht auf mein Grundstück verwehrt wird???
: Danke!

Nach § 6 (9) BrandBauO darf die geschlossene Einfriedung ohne Grenzabstand 2 m hoch sein. Meist sind Nachbarschaftsgesetz und Bauordnung aneinander angeglichen.


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
orum www.baurecht.de ]