Re: Wohnen in Wohnwagen auf Grundstück erlaubt ?


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Abgeschickt von Peter am 18 August, 2008 um 16:54:36

Antwort auf: Re: Wohnen in Wohnwagen auf Grundstück erlaubt ? von Peter am 18 August, 2008 um 16:52:16:

: : : : : Ist es rechtlich möglich ein Baugrundstück (lt. Anbieter nach §34 bebaubar) zu kaufen und auf dieses dann 3 Wohnwagen zu stellen und darin zu wohnen ?

: : : :
: : : : ... wenn die Wohnwagen planungsrechtlich zulässig sind und eine Baugenehmigung dafür eingeholt würde, könnte das gehen. Allerdings hätte ich meine Zweifel an der planungsrechtlichen Zulässigkeit, da nach §34 BauGB sich die neue Bebauung in "Art und Maß der baulichen Nutzung" an dem Vorhandenen im Umfeld orientieren muss. Grundsätzlich ist die Anbieteraussage, dass es sich um ein bebaubares Grundstück handelt ja nett, abschließend entschieden wird das jedoch von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und nicht vom Verkäufer, sodass es in jedem Fall lohnt, bei der Behörde nachzufragen.

: : : .. ich dachte, dass die Wohnwagen eben nicht als Bebauung gelten, weil sie ja Mobil sind ... und die Wohnwagen während der Bauphase für ein richtiges Haus genutzt werden ...

: : Das ist halt ein Irrtum ...
: : Als Baustelleneinrichtung gäbe es da noch Möglichkeiten einer Sonderregelung aber das ist schon sehr grenzwertig und hilft meines Erachtens bestenfalls als Argumentationshilfe gegenüber der Behörde und eventuell bei einer befristeten Genehmigung. Und spätestens bei einer Standzeit von mehr als drei Monaten dürfte sich die ganze Sache als genehmigungspflichtig darstellen.


: ....gibts bei sog. "fliegenden Bauten" auch derartige Probleme?

: Gruss, Peter


http://de.wikipedia.org/wiki/Fliegende_Bauten


Gruss, Peter





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