Re: Betreten des nachbarl. Grundstück


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Abgeschickt von Bolanger am 18 August, 2008 um 19:50:08:

Antwort auf: Betreten des nachbarl. Grundstück von Helmut am 18 August, 2008 um 17:23:46:

Hallo,

dieses Gesetz ist eigentlich teil des Nachbarrechts. Sehen Sie sich das mal an, dann wissen Sie weiter.
Kurz gesagt: Sie können Ihrem Nachbarn ein betreten Ihres Grund und Bodens für wartung, Pflege, Neubau etc. nicht verbieten, wenn Ihr Nachbar ansonsten unverhältnismäßig belastet wäre. z.B.: Er will eine Fertiggarage hinters Haus, der LKW muss aber über Ihr Grundstück fahren. Da wäre es unverhältnismäßig, wenn Ihr Nachbar einen Riesenkran bezahlen müsste, nur damit der LKW nicht mal kurz über Ihr Grundstück fährt. Der Nachbar muss sein Vorhaben aber meist mindestens einen Monat vorher ankündigen.

Gruß,

Bolanger


: Mein Nachbar betritt ständig während meiner Abwesenheit mein Grundstück. Neuerdings gräbt er auch auf meinem Grund und Boden herum. Das ich das Graben nicht dulden muß ist logisch, aber wie sieht es mit dem Betreten aus. Es soll ein Gesetz geben: Hammerschlag und Leiterrecht ???





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