Re: Wohnen in Wohnwagen auf Grundstück erlaubt ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 August, 2008 um 19:54:03

Antwort auf: Re: Wohnen in Wohnwagen auf Grundstück erlaubt ? von Peter am 18 August, 2008 um 16:54:36:

: : : Das ist halt ein Irrtum ...
: : : Als Baustelleneinrichtung gäbe es da noch Möglichkeiten einer Sonderregelung aber das ist schon sehr grenzwertig und hilft meines Erachtens bestenfalls als Argumentationshilfe gegenüber der Behörde und eventuell bei einer befristeten Genehmigung. Und spätestens bei einer Standzeit von mehr als drei Monaten dürfte sich die ganze Sache als genehmigungspflichtig darstellen.

:
: : ....gibts bei sog. "fliegenden Bauten" auch derartige Probleme?

: : Gruss, Peter


:
: http://de.wikipedia.org/wiki/Fliegende_Bauten

:
: Gruss, Peter

... da sind die Anforderungen noch höher ... und bei dauernder (> 3 Mon.) Aufstellung "fliegt" der Bau auch nicht mehr.



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