Re: Terrasse an der Grunstücksgrenze


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Abgeschickt von Jürgen am 26 August, 2004 um 11:59:00

Antwort auf: Re: Terrasse an der Grunstücksgrenze von Birgit am 09 August, 2004 um 13:58:23:

: Hallo Steffi,

Bei einer Terasse handelt es sich nicht um eine bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung und ist somit genehmigungsfrei und löst auch keine Abstandsflächen aus. Euer Nachbar kann also nicht baurechtlich, sondern höchstens zivilrechtlich gegen euch vorgehen. Aussicht auf Erfolg hat er dabei kaum, wenn er selbst seine Terrasse an die Grenze gebaut hat.
MfG
Jürgen


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