Re: Grenzüberbauung mit Garagenblende


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Abgeschickt von Enduristi am 19 August, 2008 um 15:33:27:

Antwort auf: Re: Grenzüberbauung mit Garagenblende von Karsten am 19 August, 2008 um 14:19:55:

Danke wieder mal für nen anmassenden Beitrag. Warum ich handele sollten Sie mir überlassen. Kann es evtl. sein, dass der Nachbar schon zig-mal gegen irgendwas verstossen hat und man nun evtl. auch mal ein Example statuieren muss? Also bitte antworten die ausschliesslich zur Sache sich äussern. Das menscheln drumherum geht Sie nichts an und war auch nicht Gegenstand meiner Frage!

: Was ist das für ein Nachbar, der wegen der Blende gleich eine Anzeige starten will? (Oder sticht sie Ihnen die Augen aus, dann wäre die Garage aber recht niedrig...)Im Ernst: natürlich gehört der Luftraum Ihnen, aber vielleicht hält sie auch Wasser von Ihrem Grundstück ab. Beim Neubau eines Carports an die bestehende Garage müssen Sie bei Materialkontakt (Carport-Garage) sowieso abdichten, eine Überlappung (der Dichtlippe/Blende etc.)von einigen cm ist dann technisch ohnehin die Regel und die Abdichtung nützt beiden!


: : Hallo,

: : unser Nachbar hat eine Garage auf der Grundstücksgrenze erstellt. Nun hat er eine Dachblende angebracht die ca. 8 cm über die Grenze auf unsere Grundstücksseite ragt. Da wir dieser Stelle auch einen Carport errichten wollen kann es sein, dass dies Blende im Weg ist.

: : 1. Welche Möglichkeiten habe ich?
: : 2. Muss ich eine Überbauung dulden?
: : 3. Muss ich die Überbauung sofort anzeigen bzw. Widerspruch dagegen erheben oder kann ich da noch warten?

: : Ach ja, wir befinden uns in Ba-Wü.





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