Re: höhe abstandsfächen usw


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Abgeschickt von Babs am 19 August, 2008 um 17:32:01

Antwort auf: höhe abstandsfächen usw von wige am 19 August, 2008 um 13:41:24:

: Ja, wir haben Probleme mit der Höhe von der Garage, meine Frage ist, von wo wird die Höhe gemessen? Vom Nachbarn, der niedriger ist als wir, oder vom höchsten Punkt an der Straße unseres Grundstückes, den es verläuft schräg.


Also in NRW ist das so, dass die mittlere Höhe maßgeblich ist. Diese darf nicht mehr als 3,00 m betragen. Das Dach der Garage muss unter Umständen auch mit berücksichtigt werden, wenn es ein Steildach ist.

Also genau mittlere Höhe ermitteln, falls das Bauvorhaben in NRW liegt. In der Bauordnung des Landes sollte man Genaueres nachlesen können.



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