Arbeitsstättenrichtlinie und Bauordnung


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Abgeschickt von Bauassessor am 20 August, 2008 um 11:51:04:

Hallo,

wie sieht eigentlich das Rechtsverhältnis von Arbeitsstättenrichtline und Bauordnung aus? Gilt hier "Bundesrecht bricht Landesrecht" oder gilt primär die Bauordnung, da es sich um ein Landesgesetz, während die Arbeitsstättenrichtlinie ja "nur" eine Richtlinie ist?

Hintergrund:
Es geht um die Genehmigung einer gewerblichen Nutzung (Servicebüro für Controlling) in einem Kellergeschoss. Belichtung, Toiletten etc. sind ausreichend vorhanden, aber an der Raumhöhe scheitert es.
Die Bauordnung ermöglicht bei den Raumhöhen eine Abweichung nach unten in Kellerräumen, sofern keine Bedenken bestehen. Aus der Arbeitsstättenrichtlinie kann ich soetwas nicht entnehmen.

Ist die Arbeitsstättenrichtlinie eigentlich immer noch in Kraft? Die Arbeitsstättenverordnung wurde ja in Folge der Grundgesetzänderung (ausschließliche / konkurrierende Gesetzgebung) deutlich "entschärft".

Danke für Eure Antworten!



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