Re: Baugenehmigung ohne ausreichende Erschließung


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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 21 August, 2008 um 12:54:59:

Antwort auf: Baugenehmigung ohne ausreichende Erschließung von GeorgF am 21 August, 2008 um 12:31:59:

Wenn wir bei den Fehlern sind:
Den ersten Fehler hat ja wohl der Bauherr gemacht, der wahrheitwidrig einen Lageplan abgegeben hat, in dem sein Grundstück einen Anschluss an das Straßennetz hatte, der tatsächlich nicht besteht. Dar's dann mit der Haftung der Bauaufsichtsbehörde, der Schlag prallt ab.

Konstruktiver:
Das BGB sichert mit dem Notwegrecht in § 916 + 917 die ärgsten Probleme ab.
Zwingend sind daher keine Grundstücksgeschäfte notwendig. Und was man darüber hinaus als "Kür" vereinbaren will, steht m.E. auf einem anderen Blatt und kann ganz in Ruhe erwogen werden - bis man sich irgendwann einig ist oder auch nicht.

Nur B2 hat Pech, denn er dürfte dulden müssen.



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