Dies ist eine Seminaraufgabe => Forenregeln verletzt!


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Aufgepasst am 21 August, 2008 um 12:57:47:

Antwort auf: Wer ist Schuld? Architekt, Unternehmer oder der Tragwerksplaner? von Tine am 19 August, 2008 um 22:03:50:

: Hallo Zusammen,
: ich muss in den Semesterferien diese Rechtaufgabe bearbeiten, die ich seit Tagen nicht gelöst bekomme. Vielleicht kennt sich ja einer im Baurecht mit dem BGB und der VOB/B aus. Jede tatkräftige Anmerkung ist Willkommen.

: Aufgabe:

: E erbte 1997 von seinen Eltern ein Baugrundstück, auf dem er für sich und seine Frau ein Einfamilienhaus errichten wollte.
: Mit der Beibringung der Ausschreibung der Bauleistungen und der Bauleitung beauftragte E den ortsansässigen Architekten A, der in der Gegend schon mehrer Einfamilienhäuser geplant hatte.
: Den Architektenvertrag, der alle notwendigen Leistungen umfasste, wurde con Herrn und Frau E unterzeichnet. A riet einen Tragwerksplaner zuzuziehen, der zwar einige hundert Kilometer entfernt wohne, den er aber persönlich kenne und der kostengünstig arbeiten würde. Die e beauftragten gemeinschaftlich auch den Tragwerksplaner T.
: A schickte dem T seine Entwürfe. T lieferte kurzfristig eine normale Statik ab. A stellte den Baugenehmigungsantrag und verwendete hierzu die Statik des T.
: Nachdem die Baugenehmigung vorlag, beauftragten die Eheleute E den Unternehmer U mit der Errichtung des Hauses. Dem Bauvertrag lag die VOB/B zu Grunde.
: Im März 2003 zogen die E in das fertig gestellte Haus ein.

: Im August 2007 zeigten sich im Wohnzimmer und im darüber liegenden Schlafzimmer meterlange Risse bis zu 3mm. E gab daraufhin ein Gutachten bei dem Sachverständigen SV in Auftrag, der die Ursache der Risse feststellen sollte. Dieser stellte fest, dass ein Teil des Hauses auf dem Baugrund errichtet wurde, welcher sandig war, der andere Teil des Hauses stand dagegen auf festerem Grund. Dies habe zu ungleichen Setzungen des Hauses geführt, worauf die Risse zurückzuführen seien. Wären stärker dimensionierte Fundamente geplant worden, wären die Risse nicht eingetreten. Ein Bodengutachter hätte die Unterschiedlichkeit des Baugrundes erkannt. Allerdings hätte auch dem Bauunternehmer spätestens nach dem Ausheben der Baugrube die unterschiedlichen Bodenzusammensetzungen auffallen müssen.

: Die Sanierungsarbeiten kalkulierte der SV mit 50.000,00 € und schlug eine Unterfangung der Fundamente vor. Wären von Anfang an richtig dimensionierte Fundamente ausgeführt worden, hätte sich das BV um 1.500,00 € verteuert. Die Gutachterkosten betrugen 2.500,0 €.

: Die Eheleute E fordern daraufhin den U auf, die Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Dieser lehnte die Arbeiten ohne Begründung ab. E beauftragte einen Drittunternehmer.

: So nun zu meinen Fragen:

: -Wen können die Eheleute denn nun in Anspruch nehmen, um die Sanierungskosten und die Kosten für den Sachverständigen ersetzt zu bekommen (A, U und/oder T)?
: -Zahlt jeder nur einen Teil der Kosten oder wird er je nach Verantwortungsgrad zwischen dem Architekten, dem Tragwerksplaner und dem Unternehmer aufgeteilt?

: Nach der VOB/B ist der Unternehmer doch aus dem Schneider?! Schließlich ist es für ihn doch nach 4 Jahren verjährt.
: Bitte, bitte helft mir…

: Zur Lösung ist sicherlich das BGB (§§ 631-651 sowie §§ 276, 278 und § 426) und die VOB/B hilfreich.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]