Re: Sanierungsmaßnahmen im Außenbereich


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Abgeschickt von P.Lahm;-) am 22 August, 2008 um 20:08:53:

Antwort auf: Sanierungsmaßnahmen im Außenbereich von Franzi am 22 August, 2008 um 13:58:24:

Sie schreiben, dass das Gebäude so genehmigt ist, wie es dort steht. Weil das spielentscheidend sein kann, betone ich das.
Maßnahmen der reinen Bestandserhaltung sind dann planungsrechtlich immer zulässig. Erst wenn die Maßnahmen einen Umfang erreichen, demzufolge es sich um einen Neubau handelt, ist das Maß überschritten.
Das Signalwort für Techniker lautet: Ist eine statische Neuberechnung der gesamten baulichen Anlage erforderlich?
Falls ja, handelt es sich um einen Neubau, der dem aktuellen Recht entsprechen mus.
Falls nein, dürfte es sich um Instandhaltungsmaßnahmen handeln.
Alles unter der Prämisse "genehmigt".
Mit solchen bestandsgeschützten Bauten sollte man sehr behutsam umgehen: Wenn sie während der Baumaßnahmen umfallen, gibt es oft Schwierigkeiten mit einem Ersatzbau.
: Wer weiß in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen an genehmigten (1970 DDR Gebiet)Wochenendhäusern zulässig sind. Geplant ist z.Bsp. Abbrruch alter Holzverschalung (Außenhaut)und Ersatz mit gleicher Struktur und Material.





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