Re: Ausgleichsflächen


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Abgeschickt von JO am 26 August, 2004 um 13:13:12:

Antwort auf: Ausgleichsflächen von Frank am 17 August, 2004 um 17:33:25:

Hallo Frank,

theoretisch ist ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich i.S.d. §200a BauGB nicht erforderlich, auch wenn das BNatSchG darauf die Präferenz legt (bei Bauleitplanung jedoch nach BauGB). Ziele der Raumordnung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dabei zu beachten.

Die Frage stellt sich, wie diese Flächen dann gesichert werden könnten, da dies in die Planungshoheit der Nachbargemeinde eingreift, wäre hier eine Kooperation nötig (zB ein gemeinsamer Landschaftsplan...)

u.s.w....!



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