Re: Baurecht Niedersachsen


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Abgeschickt von P.-H.-Günter Grajetzky am 24 August, 2008 um 11:01:44

Antwort auf: Baurecht Niedersachsen von Michael Meier am 22 Juli, 2008 um 12:30:15:

: Wie groß darf in Niedersachsen ein Gebäude sein, ohne daß man eine Baugenehmigung braucht? Spielt es eine Rolle, ob dieses Gebäude mit einem bestehenden Gebäude verbunden wird?

Steht in der Niedersächsischen Bauordnung:
unter 36 m2 Fläche und unter 40 m3 Inhalt.
MfG




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