wohnrecht und sanierung im Außenbereich


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Abgeschickt von Daniel am 24 August, 2008 um 13:29:35:

alle fiktiven fakten:
-außenbereich
- haus ,1980 erbaut dient einem revierförster als bis mitte 97 als hauptwohnsitzwohnung und dienstsitz in melderegister eingetragen
-2002 eine wird eine übertragung im gundbuch von der treuhand an die landesfostverwaltung vorgenommen
- 12/06 wird es an privatperson verkauft
- mitte 2007 eintragung erneute eintragung hauptwohnsitz
- ist ein fertigteilhaus in holzstanderbauweise auf stahlbetonkeller
- antrag auf abriss des oberteils des hauses und errichtung in gleicher kubatur weil einfacher als sanierung.
- ablehnung im bauvorbescheid
-neue idee: die verkleidung(spanplatten) der holzständer entfernen und durch osb ersetzen sowie zusätzliche wärmedämmung anbringen, da diese feuchtigkeitsschäden haben.
-das das dach ist noch weitgehenst dicht aber sollte auch erneuert werden da wellasbesteindeckung
-das haus steht in brandenburg
wie sieht es in diesen falle aus mit dem wohnrecht?

gruß daniel




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