Re: wohnrecht und sanierung im Außenbereich


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Abgeschickt von Peter am 24 August, 2008 um 19:37:48

Antwort auf: wohnrecht und sanierung im Außenbereich von Daniel am 24 August, 2008 um 13:29:35:

: alle fiktiven fakten:
: -außenbereich
: - haus ,1980 erbaut dient einem revierförster als bis mitte 97 als hauptwohnsitzwohnung und dienstsitz in melderegister eingetragen
: -2002 eine wird eine übertragung im gundbuch von der treuhand an die landesfostverwaltung vorgenommen
: - 12/06 wird es an privatperson verkauft
: - mitte 2007 eintragung erneute eintragung hauptwohnsitz
: - ist ein fertigteilhaus in holzstanderbauweise auf stahlbetonkeller
: - antrag auf abriss des oberteils des hauses und errichtung in gleicher kubatur weil einfacher als sanierung.
: - ablehnung im bauvorbescheid
: -neue idee: die verkleidung(spanplatten) der holzständer entfernen und durch osb ersetzen sowie zusätzliche wärmedämmung anbringen, da diese feuchtigkeitsschäden haben.
: -das das dach ist noch weitgehenst dicht aber sollte auch erneuert werden da wellasbesteindeckung
: -das haus steht in brandenburg
: wie sieht es in diesen falle aus mit dem wohnrecht?

: gruß daniel


Hi Daniel,

Bauen im sog. Aussenbereich (§ 35 BauG) ist auf jeden Fall etwas für den "Spezialisten" bzw. für einen Architekten, der sich darauf spezialisiert hat. Dein Fall ist sogar noch "spezieller" und mit einigen Sätzen keinesfalls befriedigend zu beantworten. Die Landesbauordnung und evtl. Landschaftspläne/Satzungen sind ebenfalls zusätzlich von Bedeutung.

Also ab zum 35.-Profi und auf keinen Fall falsche Anträge bei der Behörde stellen.

Viel Erfolg.

Peter





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