Re: Genehmigung für Scheunenabriss (BW)


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Abgeschickt von Peter am 24 August, 2008 um 19:41:25

Antwort auf: Genehmigung für Scheunenabriss (BW) von Marie am 23 August, 2008 um 21:07:47:

: Mein Verlobter und ich möchten gerne in Baden-Württemberg ein Haus mit Scheune (freistehend) kaufen. Da wir die Scheune nicht nutzen können / wollen, würden wir diese gerne abreißen lassen, um die freiwerdende Fläche als Garten zu gestalten.
: Ist dies so einfach möglich? Müssen wir dies genehmigen lassen und kann es hier eventuelle Schwierigkeiten geben, dass der Abriss nicht genehmigt wird?

: Vielen Dank und herzliche Grüße,
: Marie

Hi Marie,

das ist abhängig vom Volumen des Gebäudes. Hier ist die Landesbauordnung einzusehen. Nicht einfach "ohne zu fragen" abreißen.

Zu bedenken ist jedoch, das Abbruch einfacher ist als Neubau. Neubau idR. nur für Prveligierte (z.B. Landwirte).

Gruss, Peter




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