Garage zählt nicht zur Grundfläche/Geschoßfläche?


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Abgeschickt von Achim am 09 Maerz, 2005 um 14:09:28

Hallo,
ich möchte im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit eingeschossiger Bebauung ein Staffelgeschoß über dem Erdgeschoß errichten. Nach Bauordnung ist das Staffelgeschoß kein Vollgeschoß, wenn es weniger als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Erdgeschosses hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die im Erdgeschoß integrierte Garage und das Kinderspielzimmer auf die Grundfläche des Erdgeschosses angerechnet werden.
Das Bauamt ist der Meinung, die Garage sei kein Aufenthaltsraum und dürfe deshalb nicht mitgerechnet werden, obwohl sie zu dem Gesamtbaukörper gehört.
Deshalb wird mein Staffelgeschoß abgelehnt, weil es dann rechnerisch ein Vollgeschoß wäre.
Nach meiner Meinung ist die Nutzung der Geschoßfläche für diese Berechnung nicht maßgebend, sondern nur ihre tatsächliche Größe.
Kennt jemand ähnliche Fälle, möglichst welche, die meine Meinung unterstützen?

Achim




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