Abgeschickt von Frank am 26 August, 2004 um 14:15:55
Hallo,
wenn ein Nachbar einer Grenzbebauung (Abstand zum Nachbarn weniger als 3m, geanu gesagt 1 m) schriftlich zustimmt, muß dies bei der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden oder gilt in erster Linie der Bplan?
Eine qualifizierte Auskunft würde mich interessieren.
Im Übrigen handelt es sich um einen eingeschossigen Anbau in einem alten Wohngebiet.
Danke
Frank