Grenzbebauung Niedersachsen


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Abgeschickt von Karin am 25 August, 2008 um 10:54:11

Hallo,

ich habe mich nun schon durch die NBau gewühlt, aber finde nicht das richtige.

Foglendes:
Neubau Bungalow, an der einen Seite soll eine Garage angebaut werden. Die Garage soll die Außenmaße 6x9 m haben und wird direkt am Bungalow angebaut. Der Grenzabstand der Garage soll ca. 1,20 m betragen.

Nun steht in der NBauO kein Grenzabstand oder bis zu 1m. Es soll aber ja 1,20 m werden und die Fläche ist mehr als 36 qm.

Die Höhe der Garage wird 3,00 m nicht überschreiten.

Ist dies zulässig, wo kann man solche Fälle nachlesen? Gibt es dafür Literatur?

Grüße
Karin



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