Re: Baugenehmigung ohne ausreichende Erschließung


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Abgeschickt von GeorgF am 25 August, 2008 um 13:50:10:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung ohne ausreichende Erschließung von P. Lahm;-) am 21 August, 2008 um 12:54:59:

Der Bauherr hat keinen wahrheitswidrigen Lageplan gemacht, sondern sich auf die damals vorliegenden Pläne (der Stadt, des Kreises?) verlassen. Erst durch eine Neuvermessung fiel die Abweichung auf.
Also doch Haftung?

Wenn B den A nicht zwingen kann, den Grundstücksstreifen zu kaufen, wie kann er dann rechtmäßige Zustände wiederherstellen? Das Notwegerecht kann so wie ich es verstanden habe, nur derjenige einfordern, der über das fremde Grundstück will, also hier A. Aber was kann B tun?




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