Doppelhaushälfte


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Abgeschickt von Martin am 26 August, 2008 um 13:16:20

Hallo, angenommen, es wird eine neue Doppelhaushälfte an eine bestehende ältere DHH angebaut.
Fallbeispiel:Die alte DHH wurde abgebrochen, dabei wurde der gemeinsame Vorbau zur Hälfte abgerissen.
Wer muss die Kosten für die Schließung der dabei entstandenen seitlich offene Dachöffnung des Nachbarn tragen, oder muss sich der Nachbar daran beteiligen ? Ferner hatte der Nachbar seine vordere Dachentwässerung bisher in die jetzt abgerissene DHH abgeleitet. Durch den Abbruch läuft Nachbar´s Dachentwässerung jetzt einfach über das Nachbargrundstück ab, was den Bauherren wohl stören dürfte. Der Nachbar ist ja wohl für die Ableitung seines Abwassers selbst verantwortlich ? Gibt es da ein Gewohnheitsrecht ?




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