Auflagen bei Grundstückskäufen


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Abgeschickt von Christian Ruß am 26 August, 2004 um 17:57:25

Hallo!

Ich habe eine allgemeine Frage.

1999 wurde von einer Stadt ein Grundstück mit einer Bebauungsauflage innerhalb von fünf Jahren verkauft, sonst fällt es an die Satdt zurück. Diese Frist ist nun abgelaufen. Die Stadt hat das Grundstück nicht zurückgefordert.

Kann mir jemand die Rechtslage erklären bzw. einen Link zu einem Gesetzestext senden?

Vielen Dank.

Christian Ruß


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