Re: Welche Verordnungen gelten denn nun?


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Abgeschickt von P.Lahm;-) am 28 August, 2008 um 09:47:55:

Antwort auf: Re: Welche Verordnungen gelten denn nun? von Jens am 28 August, 2008 um 07:27:47:

: Vielen Dank, das war auch mein Eindruck nach Durchsicht der Verordnungen. Komisch nur, dass die Auskunft vom Bauamt (nach Rücksprache mit einem weiteren Mitarbeiter) eine andere war: Es wurde auf die LBO von 1983 verwiesen???!!!

Das ist i.d.R. auch richtig, wenn der Bebauungsplan auf die Landesbauordnung verweist, z.B. beim Geschossbegriff.
Der Bebauungsplan enthält nach wohl überwiegender Auslegung eine sog. statische Verweisung. Der Plan kann nur das enthalten, was damals auch wirklich galt. Wenn der Begriff durch spätere Gesetzesänderungen "umgekrempelt" wird, kann das nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplanes sein.
Diese Frage ist aber nicht ganz unumstritten, auch für die gegenteilige Position - dynamische Verweisung - finden sich nahmhafte Befürworter.
Ich kenne Bauaufsichtsbehörden/Sachbearbeiter, die aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit immer nur die BauO in der aktuellen Fassung benutzen.



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