Re: Holzlagerung im Gemeinschaftsgarten erlaubt?


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Abgeschickt von Bolanger am 28 August, 2008 um 15:54:49:

Antwort auf: Holzlagerung im Gemeinschaftsgarten erlaubt? von Gunter am 25 August, 2008 um 19:36:51:

hallo Gunter,

Ihnen ist eine gartentypische Nutzung erlaubt. In meinen Augen gehört da auch eine Holzlagerung in üblichen Mengen dazu. Wo soll man es denn sonst lagern, da es ja zum Austrocknen gut belüftet sein muss.

Ich an Ihrer Stelle würde das erstmal machen. Das Verhältnis zur besagten Mitbewohnerin scheint eh schon vergiftet zu sein, also können Sie da keinen Schaden mehr anrichten. dann muss sie etrstmal versuchen, Ihre Forderung durchzusetzen. Und ob das wirklich passiert? Würde ich gelassen sehen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,
: ich wohne als Eigentümer in einem 5-Parteien-Haus. Habe nun einen Schwedenofen bekommen (die anderen Eigentümer haben hier der Nutzung zugestimmt) und möchte nun irgendwo mein Holz lagern. Habe ich das Recht das Holz im Gemeinschaftsgarten zu lagern (Garten hat ca. 100 m2)? Der Garten wird zwar nur von meiner Frau und meiner Tochter genützt, aber die alte "Hexe" im Haus (sorry) ist gegen eine Lagerung im Garten (obwohl sie sich dort nie aufhält).
: Was kann ich denn machen? Hat jemand einen Rat für mich..... Wäre rechtlich eine Lagerung erlaubt?





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