Re: Durchfahrtshöhe festgelegt ??


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Abgeschickt von Bolanger am 28 August, 2008 um 15:57:30:

Antwort auf: Durchfahrtshöhe festgelegt ?? von Volker Brinckmann am 23 August, 2008 um 19:28:30:

Hallo,

für Schäden kommt erstmal immer der Verursacher auf. Wenn der neue Mähdrescher nicht mehr durchpasst, der bauer es aber dennoch versucht, dann hat er auch für den Schadensausgleich zu sorgen. Gehört Ihnen der Weg? Wenn nein, dann erübrigt sich die Frage nach der Durchfahrthöhe. dann dürfen Sie den Weg eh nicht überbauen.

Bolanger


: Unmittelbar an unserem Haus,0,35 m Abstand zur Hauswand,führt ein landwirtschaftlich genutzter Weg,...zum Gehen,Fahren und Viehtreiben .
: 1.)Ist damit eine Durchfahrtshöhe gekoppelt ??Wenn ja- Wo kann ich mich schlaumachen??
: 2.)Wer kommt für evtl.Gebäudeschäden auf ??Da ja leider die Traktoren und Erntemaschinen immer grösser und schwerer werden .





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