Re: Welche Verordnungen gelten denn nun?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Erich Bauer am 28 August, 2008 um 21:39:36

Antwort auf: Re: Welche Verordnungen gelten denn nun? von Dirk Baumeister am 27 August, 2008 um 23:16:59:

: Es gilt immer aktuelles Baurecht (LBO) aber die BauNVO zum Zeitpunkt des Beschlusses des Bebauungsplanes, was dort in der Regel auch vermerkt ist.

Für die BauNVO stimmt das im Grundsatz. Aber Vorsicht wenn der Bebauungsplan in der zeitlichen "Knautschzone" einer der BauNVO-Änderungen entstanden ist. Dann besser das Überleitungsrecht in den §§ 25 ff. genau lesen.

Für Baden-Württemberg wofür die Frage gestellt ist, geht der VGH Mannheim meines Wissens vom "statischen Vollgeschoss" aus, also von der Anwendung der Fassung der Bauordnung, die beim Inkrafttreten des Bebauungsplanes galt. Im Gegensatz dazu vertritt der VGH Kassel für Hessen aber das "dynamische Vollgeschoss".



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]