Re: Holzlager auf privater Grünfläche


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 August, 2008 um 09:03:13:

Antwort auf: Holzlager auf privater Grünfläche von carola Moß am 28 August, 2008 um 21:17:05:

Hallo,

hier bestehen noch verschiedene Fragen - z.B. was regelt der Bebauungsplan für diesen Grünstreifen, wie groß ist der Schuppen, in welchem Bundesland befindet sich das ganz etc...


: Wir haben im letzem Jahr ein Grundstück von der Stadt gekauft und haben dieses mit einem Einfamilienhaus bebaut. Zu dem Grundstück mußten wir auch einen privaten Grünstreifen von der Stadt erwerben.
:
: Auf unserem Grundstück haben wir einen Holzschuppen für Gartengeräte errichtet. An diesem Holzschuppen hat mein Mann ein Schleppdach angebaut, in dem wir unser Brennholz lagern. Das Schleppdach befindet sich auf der privaten Grünfläche.

: Die Stadt fordert nun den Rückbau des Schleppdaches, da die private Grünfläche nicht bebaut werden darf.

: Was können wir tun?
: Reicht es die Dachziegeln zu entfernen?
: Können wir riskieren den Bau vorerst stehen zu lassen?

: Die Fläche ist nicht ausgeplastert. Der Bau besteht lediglich aus Holzstützen in Punktfundamenten mit Ziegeldach.

: Vielen Dank für Eure Antworten.





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