Re: Kosten für Bauvoranfrage nachvollziehen?


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Abgeschickt von Bolanger am 29 August, 2008 um 17:11:59:

Antwort auf: Re: Kosten für Bauvoranfrage nachvollziehen? von Dirk Baumeister am 28 August, 2008 um 22:20:31:

Hallo,

die Gebührenordnung sagt dazu leider nicht viel. Sie sagt nur, dass die Entscheidung über eine Voranfrage mindestens 50 EUR und höchstens die Gebühr eine vollen Baugenehmigung betragen darf. Damit ist zwischen 50 und 2000 EUR alles drin. Wie ist denn dann sichergsetellt, dass die Gemeinde nicht willkürlich die Kosten erhebt?


: : Hallo,

: : ich habe gerade eine Gebühr für eine Bauvoranfrage von 800 EUR vorgesetzt bekommen. Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, die Berechnung dieser Gebühr selbst nachzuvollziehen? das bauamt sagt nur, dass auch nach Überprüfung die Berechnung für richtig gehalten wird. Die Berechnung wird auch mit Zahlen aus der Luft gemacht. Ok, das Bauvolumen wurde ordentlich abgeschätzt, aber dann werden für mich nicht nachziehbare Faktoren da reingerechnet. Bundesland ist NRW.

: : Danke,

: : Bolanger

:
: Eigentlich sollte die AVerwGO die Werte und Bezugswerte nachvollziehbar machen. Bei einem Gebäude sind regelmäßig Bauvolumen und zugeordneter Rohbauwert hernzuziehen. Die Rohbauwerte ergeben sich aus der vom Ministerium vorgegebenen Liste der Durchschnittswerte, die Angabe des Bauvolumens sollte sich aus dem Antrag ergeben. Hinzu kommen unter Umständen Zuschläge für besondere Bausituationen, z. B. Kranbahnbereiche bei Industriehallen und ähnliches. Ansonsten sind die Herstellkosten maßgeblich, die dann meist auch vom Antragsteller angegeben sind.





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