Re: Kosten für Bauvoranfrage nachvollziehen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 August, 2008 um 17:59:01

Antwort auf: Re: Kosten für Bauvoranfrage nachvollziehen? von Bolanger am 29 August, 2008 um 17:11:59:

: Hallo,

: die Gebührenordnung sagt dazu leider nicht viel. Sie sagt nur, dass die Entscheidung über eine Voranfrage mindestens 50 EUR und höchstens die Gebühr eine vollen Baugenehmigung betragen darf. Damit ist zwischen 50 und 2000 EUR alles drin. Wie ist denn dann sichergsetellt, dass die Gemeinde nicht willkürlich die Kosten erhebt?

Stimmt, die AVerwGO ist da etwas schwach ... die meisten Gemeinden haben noch einen anteiligen Rahmen (Satzung, Stadtrecht, Dienstanweisungen o. ä.) für Bauvoranfrage definiert, der sich am Umfang des zu prüfenden Aufwandes bemisst und in prozenten von den Tarifstellen der Genehmigungsgebühren ermittelt wird. Ich meine es gäbe auch eine Empfehlung vom Städtetag an der ich die meisten Gemeinden orientieren ... bin da aber jetzt nicht sicher. Unterschiedlich wird auch schon mal die Anrechnung der Gebühren auf den folgenden Bauantrag gehandhabt.



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