Re: Mehrere Nutzungen in einer Bauvoranfrage?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 August, 2008 um 17:59:56

Antwort auf: Mehrere Nutzungen in einer Bauvoranfrage? von Bauassessor am 29 August, 2008 um 09:08:44:

: Hallo,

: kann ich eigentlich in einer Bauvoranfrage gleich mehrere, alternative Nutzungen beantragen?

: Beispiel:
: Ein Investor möchte einen Einzelhandelsbetrieb errichten, weiß aber noch nicht, welchen Mieter er letztlich nimmt. Die Gemeinde möchte Ihre Einzelhandelsentwicklung jedoch konkret steuern und will nicht "Waren aller Art", sondern nur einzelne Warensortimente genehmigen.

: Damit der Investor dem zukünftigen Mieter etwas verbindliches vorlegen kann, möchte er jetzt über eine Bauvoranfrage klären, ob die Sortimente X,Y und Z zulässig sind - jeweils aber in vollem Umfang der verfügbaren Fläche. Also entweder Sortiment X zu 100% oder SOrtiment Y zu 100% oder Sortiment Z zu 100%.

: Geht das in einer Bauvoranfrage oder muss man dann drei unterschiedliche Anfragen stellen? Ich frage nur, weil drei Bauvoranfragen entsprechend höhere Kosten verursachen würden.

: Vielen Dank!

Die Bauvoranfrage muss doch eigentlich im Rahmen der Fragestellung des Antragstellers beschieden werden. Wenn die Frage z. B. in die Richtung ginge, ob die Sortimente A, B und C jeweils auf der gesamten zur Verfügung stehenden Verkaufsfläche zulässig wären, könnte ich mir das in einem Bescheid dafür vorstellen. Ob die zuständige Behörde das auch so sieht wäre über eine Nachfrage zu klären.



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