Re: Mehrere Nutzungen in einer Bauvoranfrage?


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Abgeschickt von Rodersky am 30 August, 2008 um 01:28:43:

Antwort auf: Re: Mehrere Nutzungen in einer Bauvoranfrage? von Dirk Baumeister am 29 August, 2008 um 17:59:56:

: Die Bauvoranfrage muss doch eigentlich im Rahmen der Fragestellung des Antragstellers beschieden werden. Wenn die Frage z. B. in die Richtung ginge, ob die Sortimente A, B und C jeweils auf der gesamten zur Verfügung stehenden Verkaufsfläche zulässig wären, könnte ich mir das in einem Bescheid dafür vorstellen.

Sehe ich auch so - allerdings weiß ich nicht, ob das wirklich billiger wird, denn vom Nutzwert, der für die Gebühren wichtig ist, scheint mir der Unterschied gering zu sein. Eine Ermäßigung für "mehrere gleichartige Fälle" gibt es sowieso, aber ansonsten ist der Prüfumfang doch 3 x komplettes Vorhaben = 3 x Vorbescheid = dreimal so teuer wie 1 x Vorbescheid.





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