Re: grenzzaun


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Abgeschickt von D.K. am 26 August, 2004 um 22:18:57

Antwort auf: grenzzaun von j.kenklies am 22 August, 2004 um 20:14:44:

: ich möchte in kürze einen zaun errichten,dabei handelt es sich um einen stahlzaun,wobei ich die pfosten einbetoniren muß.meine frage ist,darf das fundament am pfosten ca.5-8cm über die grundstückgrenze gehn?

Eigentlich nicht. Denn eine Einfriedung liegt an einer Grenze.
Dem jeweiligen Eigentümer gehört nach § 905 BGB der Raum über der Oberfläche und der Erdkörper unter der Oberfläche.


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