Re: Mindestabstand zum Wald


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Abgeschickt von P.Lahm;-) am 01 September, 2008 um 16:10:45:

Antwort auf: Mindestabstand zum Wald von Udo Wüllenweber am 01 September, 2008 um 13:21:59:

: Gibt es in NRW einen Mindestabstand, den man beim Bauen zu einem Wald einhalten muss und wie groß ist er?
Die frühere Vorschrift des § 46 Landesforstgesetz ist zwischenzeitlich entfallen. Nach dieser Vorschrift war die Errichtung einer baulichen Anlage im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand, mit der die Einrichtung oder der Betrieb einer Feuerstelle verbunden ist, nur mit Genehmigung der Forstbehörde zulässig. Die Norm ist im geltenden Landesforstgesetz nicht mehr enthalten.
Allerdings kann ein zu geringer Abstand vom Wald planungsrechtlich ein Thema werden, wenn das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt.
§ 43 I BauO NRW kann besondere Anforderungen an die Feuerungsanlage nach sich ziehen.




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