Planung eines Bauvorhabens mit einem Genaralunternehmer


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Abgeschickt von Fischer am 03 September, 2008 um 05:40:38

Es gibt neben den großen bekannten Generalunternehmern viele Unternehmen, die Leistungen wie
Bauplanung, Bauausführung als Baugeschäft für schlüsselfertiges Bauen anbieten. Zur Ermittlung von Kosten wird ein Bauvorhaben geplant.

Intension vom potentiellen Bauherren (Kunden) ist ein schlüsselfertiges Objekt zu kaufen.

Ein expliziter Planungsvertrag ist nicht geschlossen.

Nach mehrfachen Besprechungen entstehen Zeichnungen.
Nach einer endgültigen Zeichnung werden Angebote über die einzelnen Gewerke dem zukünftigen Bauherren vom GU eingeholt und 1:1 an den Bauherren weitergeleitet.
Damit entsteht eine Kalkulation für das Gesamtobjekt.

Sollte sich nach der Kalkulation für den Bauherren herausstellen, dass dieses geplante Bauvorhaben nicht finanzieren lässt, stellt sich die Frage aus Sicht des Bauherren, ob Zeichnungen zur Akquisation vom Generalunternehmer gehören und gegenüber dem potentiellen Bauherren keine Kosten entstehen.

Gibt es hierzu allgemeine Aussagen oder Erfahungen?




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