Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bauherr_Bayern am 03 September, 2008 um 21:03:20:

Hallo, wir haben in Bayern ein Grundstück. An einer Seite haben wir als Grenzbebaung eine Garage mit 6,75 m Grenzlänge. Dann ist etwa 4 freier Raum und dann kommen nochmals 2,5 m Grenzbebauung (See-Container). Diese Grenzbebauung steht mit Ihrer Längsseite 6 m auf der
anderen Grenze.
Nach weiteren 5 m kommt nochmals eine kleine Blechhütte mit ca. 3,6 m Grenzseite.

Nun kommt unser Nachbar und will, da er das Grundstück verkaufen möchte, dass wir den Container entfernen da sich seine Interessenten daran stören.
Unseren Vorschlag diesen mit Holzplanken zu verkleiden um ein gefälligeres äußeres zu erhalten wurde abgelehnt. Es geht ihm wohl um den Verzicht auf die generelle Grenzbebauung.

Nun unsere Frage, weiß jemand, wie es sich rechtlich verhält? Sind unsere Grenzbebauungen zulässig?

Danke im Voraus.



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