Re: Grenzbebauung Niedersachsen


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Abgeschickt von Gast am 04 September, 2008 um 10:07:18:

Antwort auf: Grenzbebauung Niedersachsen von Uta am 02 September, 2008 um 19:26:49:

Nach § 12 NBauO darf grundsätzlich ein Gebäude ohne Aufenthaltsraum und ohne Feuerungsstätte bis zu einer Grundfläche von 15 qm ohne Einhaltung eines Grenzabstandes (und ohne Zustimmung des Nachbarn) errichtet werden.




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