Abgeschickt von Gast am 04 September, 2008 um 10:07:18:
Antwort auf: Grenzbebauung Niedersachsen von Uta am 02 September, 2008 um 19:26:49:
Nach § 12 NBauO darf grundsätzlich ein Gebäude ohne Aufenthaltsraum und ohne Feuerungsstätte bis zu einer Grundfläche von 15 qm ohne Einhaltung eines Grenzabstandes (und ohne Zustimmung des Nachbarn) errichtet werden.