Re: Übermäßige Nutzung öffentlicher Weg - private Haftung??


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Abgeschickt von HeGo am 04 September, 2008 um 12:56:38

Antwort auf: Re: Übermäßige Nutzung öffentlicher Weg - private Haftung?? von P.Lahm;-) am 02 September, 2008 um 12:30:19:

: : Bau eines Lärmschutzwalles auf unserem Grundstück

: => Sie haben den Lärmschutzwall gebaut/bauen lassenn und dabei die Straße beschädigt?

: Wer sollte denn sonst die verursachten Schäden bezahlen? Die Allgemeinheit ja wohl kaum. was Sie sich von dem Bauunternehmer zurückholen können, sollten Sie ggf. gleich anwaltlich klären lassen.

Das ist natürlich die Verantwortung des Bauunternehmers, er kann z.B. auch kleinere Fahrzeuge einsetzen, außerdem wo wäre die Grenze, wenn er z.B. die Straße 500 m vor dem Grundstück kaputt fährt.



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