Abgeschickt von klaus am 27 August, 2004 um 16:48:59
Da immer wieder Lärmbelästigungen vorkommen,kann hier auf beseitigung des Fensters betanden werden.Das Hinterhaus ist ohne Baugenehmigung errichtet worden.
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Text: : Da immer wieder Lärmbelästigungen vorkommen, : kann hier auf beseitigung des Fensters betanden werden. : Das Hinterhaus ist ohne Baugenehmigung errichtet worden.
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