offenbarungspflichtiger Mangel bei Immobilienkauf


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Petershagener am 05 September, 2008 um 16:40:49

Ein neuer Anlauf bzgl. meiner Frage:
Ausgangspunkt: Besitzerwechsel einer Immobilie
Ist ein Zaun, der auf Nachbars Grundstück steht und versetzt werden muß, wobei auch eine kurze Mauer,Betonboden und eine Dachkonstruktion abgerissen werden müssen, ein offenbarungspflichtiger Mangel, den der Verkäufer dem Käufer hätte darlegen müssen.
Der Verkäufer wusste nachweisbar davon.
Ich werte es als arglistige Täuschung. Sehe ich dies richtig?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]