Bauvorlageberechtigung für einfache Umnutzung in BW


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Abgeschickt von Florian Klaiber am 05 September, 2008 um 18:20:34

Hallo.

Ein Bekannter von mir hat zwecks Eröffnung eines Tattoo-Studios Ladenräume angemietet und muss nun die erforderlichen Formalitäten erledigen. An den vorhandenen Räumen wird baulich nichts verändert. Zuletzt sind die Räumlichkeiten als Schmuckladen genutzt worden.
Für die Umnutzung benötigt er Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung. Er hat mich gebeten, diese für ihn zu erstellen. Zu mir ist zu sagen, ich habe ein Innenarchitekturstudium erfolgreich mit Diplom abgeschlossen und arbeite selbstständig als "Interior-Designer". Nicht als Innenarchitekt, diese Bezeichnung darf ich nicht führen, ich bin in keiner Liste eingetragen.
Meine erste Frage wäre: Bin ich als Absolvent dieses Studiengangs berechtigt, diese Bauvorlagen zu erstellen? Ich habe mal etwas von einer "kleinen Bauvorlageberechtigung" gelesen..
Alle weiteren Fragen würden sich um die genaue Ausführung der Bauvorlagen drehen, hierzu wende ich mich aber sinnigerweise an die zuständige Behörde, bzw das örtliche Bauamt. Die werden mir schon sagen können, was sie genau haben wollen...
Aber vielleicht kann mir jemand zu meiner ersten Frage eine Antwort liefern.

LG,

Florian



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