Kostenübernahme für die Sicherung eines Hanges


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Stefan am 05 September, 2008 um 19:48:23

Folgender Sachverhalt in NRW:
Nachbar A wohnt in einem Einfamilienhaus an einem Hang oberhalb von Nachbar B.
Nachbar A hat sein Haus (Bj ca 1959) vor 15 Jahren gekauft. Nachbar B hat sein Haus vor 17 Jahren neu gebaut (Doppelhaushälfte).
Im Zuge der damaligen Bauarbeiten wurde der Hang an der gemeinsamen Grenze von Nachbar B etwas "angesteilt", d.h. er hat in den Hang zu Nachbar A hin gegraben, um ebene Fläche bis etwa 1,50m an die Grenze heran zu gewinnen.
Bisher wird der so entstandene relativ steile Hang (ca 45°) durch Rasengittersteine auf der Seite von Nachbar B gesichert. Direkt auf der Grenze an der Hangkante verläuft eine Ligusterhecke und dahinter die Grundstückseinfahrt von Nachbar A.
Nun wollen beide Nachbarn den Grenzbereich neu gestalten. Nachbar A möchte seine Einfahrt komplett erneuern und Nachbar B erwägt, den Hang über eine Mauer abzufangen.
Streitpunkt ist die Kostenübernahme für diese neu zu errichtende Mauer.
Nachbar B steht auf dem Standpunkt, dass Nachbar A sich daran beteiligen müsse, da die Sicherung des Hanges in gemeinsamer Verantwortung läge.
Nachbar A argumentiert, dass sein Haus das bauältere sei, er die Hangstruktur nicht verändert hätte und somit nicht einmal eine Teilverantwortung bei ihm läge.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]