Re: offenbarungspflichtiger Mangel bei Immobilienkauf


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 September, 2008 um 14:40:23

Antwort auf: offenbarungspflichtiger Mangel bei Immobilienkauf von Petershagener am 05 September, 2008 um 16:40:49:

: Ein neuer Anlauf bzgl. meiner Frage:
: Ausgangspunkt: Besitzerwechsel einer Immobilie
: Ist ein Zaun, der auf Nachbars Grundstück steht und versetzt werden muß, wobei auch eine kurze Mauer,Betonboden und eine Dachkonstruktion abgerissen werden müssen, ein offenbarungspflichtiger Mangel, den der Verkäufer dem Käufer hätte darlegen müssen.
: Der Verkäufer wusste nachweisbar davon.
: Ich werte es als arglistige Täuschung. Sehe ich dies richtig?

Derartige Fragen sind regelmäßig in einem Forum nicht zu beantworten. Für eine Einschätzung müsste die Historie aufgearbeitet werden. Wann ist die Situation entstanden? Hat der Verkäufer behauptet, dass der Zaun auf dem Grundstück steht? Welche Möglichkeiten hatte der Käufer zur Prüfung? Hat der Käufer seine Möglichkeiten wahrgenommen? ... usw. usw.



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